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Rechtliche Fallstricke in Software-Nutzungsbedingungen

Überraschend oft übertragen Software-Produkte personenbezogene Daten ins Ausland. Die IITR Datenschutz GmbH und NovaStor informieren über rechtskonforme Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Gefahren in Software AGB und Haftungsfragen.

Wie betrifft die EU-DSGVO Ihre Software-Nutzung?

Welche AGB-Aspekte verletzen den Datenschutz?

Wie sichern Sie Daten rechtskonform?

Welches sind die kritischen Aspekte der Nutzungsbedingungen?

Wie überprüfen Sie Ihre EULA / AGB?

Rechtliche Stolperfallen in EULA und AGB Ihres Backup-Anbieters

Die Nutzungsbedingungen von Backup Software außereuropäischer Hersteller fordern in vielen Fällen Ihre Zustimmung zu einem Umgang mit Daten, der gegen die EU-DSGVO oder die unternehmerische Sorgfaltspflicht verstößt. Wo die Gefahren liegen und welche Aspekte der EULA / AGB Sie prüfen sollten, erfahren Sie in dem folgenden Dokument. Dass die Beschäftigung mit dem Thema sich lohnt, zeigt ein Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. Relevante Sicherheitsvorfälle resultieren aus Hacker-Angriffen, Datendiebstahl oder Viren. 
Lesen Sie jetzt kostenlos, wie Sie rechtliche Risiken in der Datensicherung vermeiden.

Typische Probleme außereuropäischer EULA / AGB

Transfer personenbezogener Daten ins Ausland

Außereuropäischer Rechtsstand

Sammlung und Einsichtnahme in personenbezogene Daten

Haftungsrisiken für die Geschäftsführung

Für Datenschutzverletzungen, z. B. durch grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit geschützten Daten, haftet die Geschäftsführung. Eine Haftungsverlagerung an den IT-Leiter ist nur teilweise möglich. Wird ein externer IT-Dienstleister beauftragt, tragen Auftraggeber und IT-Dienstleister die Verantwortung gleichermaßen.

NovaStor GmbH